Das sind unsere rechtsgebietsübergreifenden
Wir brennen für Start-Ups und Unternehmensgründungen. Daher ist ein Fokusthema unserer Kanzlei das Recht der Start-Ups. Unsere Anwälte haben selbst schon gegründet un wissen daher genau wovon sie sprechen – sie verstehen die Bedürfnisse von Gründerinnen und Gründer aus diesem Grunde bestens. Unsere Beratung von Start-ups ist eine Rundum-Betreung – angefangen von ersten Überlegungen zur Gründung bis hin zum Exit.
Wir bieten hochspezialisierte Rechtsberatung in „jungen“ Rechtsbereichen auf höchstem Niveau.