Fokusthema.
Die Betreuung von Start-ups ist eines der Kernstücke unserer Kanzlei. Wir beraten Gründerinnen und Gründer in der Konzeptionsphase des Unternehmens und im Gründungsprozess. Danach strukturieren wir Kapitalerhöhungen, beraten zur Aufnahme von Investoren und erarbeiten Gesellschaftervereinbarungen. Auch beim Exit sind wir ein verlässlicher Partner. Überzeugen Sie sich selbst – wir können Start-ups.
Wir bieten Beratung von Gründern für Gründer.
Zahlreiche Gründerinnen und Gründer kommen bereits vor der eigentlichen Gründung zu uns. In diesem Fall helfen halten wir uns an unseren „plan of action“, der strukturiert durch die erste Lebensphase eines Start-ups begleitet. Dabei liegt der Fokus darauf, das Start-up von Anfang rechtlich optimiert zu strukturieren. Denn Fehler in der Gründungsphase sind später oftmals nur schwer wieder „auszubügeln“. Daher startet unser Beratungsansatz bereits vor der Gründung.
In einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch berichten Sie uns von Ihrer Idee. Wir ordnen Ihre Pläne rechtlich ein und geben Ihnen eine umfassende Ersteinschätzung.
Gerne führen wir das Erstgespräch online oder in unseren Kanzleiräumlichkeiten.
Wir strukturieren den Gründungsvorgang und arbeiten die notwendigen Dokumente wie Satzungen, Gesellschafterbeschlüsse oder Gesellschaftervereinbarungen aus.
Nach der Gründung erarbeiten wir eine Mindmap, die den weiteren Beratungs- und Regelungsbedarf Ihres Unternehmens übersichtlich darstellt.
Ausgehend davon können Sie entscheiden, wo Sie unsere Hilfe benötigen.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit für Start-ups und Investoren liegt in der Identifikation, Analyse und Bewertung der rechtlichen Risiken neuer Business-Modelle.
Denn nur die umfassende Kenntnis von Risiken ermöglicht es, sachgemäße unternehmerische Entscheidungen und Investitionsentscheidungen zu treffen.
Die Beratung und Betreuung von Start-ups unterscheidet sich von der sonstigen Tätigkeit von Wirtschaftsanwälten. Denn die Anforderungen, die Start-ups an ihre Rechtsberater stellen sind besonders. Hier zählt Schnelligkeit, Flexibilität und ein umfassendes Beratungsspektrum.
Tony Robbins
Dr. Mathias Fromberger ist Unternehmer. Seine Unternehmerlaufbahn begann bereits zu Schulzeiten. Zusammen mit zwei Mitschülern entwickelte er das TDS – Tiredness Detection System. Mit diesem System gewann das Team um Dr. Fromberger Jugend Forscht und Jugend Gründet. Später übernahm ein Automobilzulieferer das System.
Nach diesem Start in die Start-up-Welt folgten weitere Gründungen im Bereich der Automobilindustrie, des E-Commerce sowie im Legal-Tech-Bereich. Des Weiteren investierte und investiert Dr. Fromberger in Start-ups.
Aus diesem Grund weiß er wovon er spricht, kennt junge Unternehmen und ihre Bedürfnisse und lässt dies in die tägliche Beratungspraxis einfließen.
Seit einigen Jahren ist Dr. Mathias Fromberger Mitglied der Jury des Bundeswettbewerbs Jugend Gründet.
Dr. Timo van der Linde verfügt über ein breites Netzwerk an Start-Ups, sei es durch deren rechtliche Begleitung in den Frühphasen der Gründung, oder aufgrund der eigenen direkten Beteiligung an diesen jungen Unternehmen, auch in Form von „Service for Equity“.
Bereits vor der Gründung von pikepartners. lag ein Schwerpunkt der rechtlichen Beratung bei anderen Sozietäten in dem Bereich „Start-ups“
Diese Kenntnisse sind Grundlage jeder Beratung und ermöglichen Herrn Dr. van der Linde den Blick aus beiden Richtungen: der des Rechtsanwalts und der des Investors, um vor allem auch in den Zeiten, in denen die Liquidität knapp ist, eine praktikable Lösung für Gründer zu finden.
Melden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch bei uns.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie kennen zu lernen.
Wir sind sehr stolz, dass unser Partner, Rechtsanwalt Dr. Mathias Fromberger zusammen mit Dr. Lars Haffke das Standardhandbuch zum Recht für Start-ups herausgibt. In dem umfassenden Werk schreiben zahlreiche Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Rechtsbereichen zu den Themen, die für Start-ups von Interesse sind. Unser Partner, Dr. Timo van der Linde, ist beispielsweise Autor des Kapitels zum Designrecht. Dr. Fromberger schreibt zu Personengesellschaften, ICOs und Markenrecht. Das Handbuch erscheint im C.H. Beck Verlag.