Das sind unsere rechtsgebietsübergreifenden
Wir brennen für Start-Ups und Unternehmensgründungen. Daher ist ein Fokusthema unserer Kanzlei das Recht der Start-Ups. Unsere Anwälte haben selbst schon gegründet und wissen daher genau, wovon sie sprechen – sie verstehen die Bedürfnisse von Gründerinnen und Gründern daher bestens. Unsere Beratung von Start-ups ist eine Rundum-Betreuung – angefangen von ersten Überlegungen zur Gründung bis hin zum Exit.
Wir bieten hochspezialisierte Rechtsberatung in „jungen“ Rechtsbereichen auf höchstem Niveau.